für Unternehmer:
1. Geltung
1.1 – Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) enthalten die zwischen Ihnen und uns, der CENTAURUS Systems GmbH, Mündelheimer Weg 37, 40472 Düsseldorf ausschließlich geltenden Bedingungen für alle zwischen Ihnen und uns geschlossenen Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Diese AGB gelten nur, wenn Sie Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
1.2 – Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 – Die Präsentation unserer Waren auf unserer Homepage www.centaurus-systems.de, in unseren Katalogen oder unseren sonstigen Werbeträgern stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Sie geben mit Ihrer Bestellung an uns ein bindendes Angebot ab.
2.2 – Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst mit der Abgabe einer ausdrücklichen gesonderten Annahmeerklärung durch uns zustande, die innerhalb von fünf Werktagen per Fax, E-Mail, schriftlich oder durch Zusendung der bestellten Ware erfolgt.
2.3 – Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine zugesagten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.4 – Wir behalten uns das Eigentum und/oder Nutzungsrechte an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie Ihnen zur Verfügung gestellten Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Sie dürfen diese Unterlagen und Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, nutzen lassen oder vervielfältigen. Sie haben auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von Ihnen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
3. Preise und Zahlung
3.1 – Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Versandkosten, eine eventuelle Transportversicherung und bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
Rechnungsbeträge sind innerhalb [10] Tagen nach Zugang der Rechnung und Lieferung bzw. Abnahme der Waren zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Dieses Recht besteht insbesondere bei Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland.
3.2 – Im Falle des Zahlungsverzugs haben Sie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit Zinsen von 9 (neun) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a.) zu bezahlen. Ferner können wir eine Pauschale in Höhe von 40 Euro berechnen. Wir behalten uns die Geltendmachung höherer Zinsen und/oder eines weiteren Schadens vor. Die Pauschale nach Satz 2 wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
4. Lieferung und Lieferzeit
4.1 – Lieferungen durch uns erfolgen ab Werk (EXW INCOTERMS 2020). Auf Ihr Verlangen und auf Ihre Kosten versenden wir die Ware an einen anderen Bestimmungsort. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Auftragsbestätigung angegeben. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder einen sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
4.2 – Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Verpflichtungen voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3 – In der Auftragsbestätigung genannte Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer.
4.4 – Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten hat, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits von Ihnen erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere (i) die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer an uns wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben oder (ii) wenn weder uns noch unserem Zulieferer ein Verschulden trifft.
4.5 – Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Falle des Lieferverzugs oder von Unmöglichkeit bestehen nach Maßgabe von Ziffer 9.
5. Export
Die Lieferungen und Leistungen (Vertragserfüllung) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Sie verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung, Einfuhr benötigt werden.
6. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
6.1 – Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, soweit nichts anderes bestimmt ist.
6.2 – Soweit nichts anderes vereinbart ist, unterstehen die Versandart und die Verpackung unserem pflichtgemäßen Ermessen.
6.3 – Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf Sie über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen haben.
6.4 – Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen Sie eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von Ihnen zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
6.5 – Die Sendung wird von uns nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und auf Ihre Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
7. Gewährleistung
7.1 – Für Ihre Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (§§ 478, 445a BGB).
7.2 – Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem unsere über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
7.3 – Sofern ein beidseitiges Handelsgeschäft vorliegt, setzen Ihre Mängel- und Rückgriffsansprüche voraus, dass sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB nachgekommen sind. Zeigt sich bei der Untersuchung der Kaufsache oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht haben Sie offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumen Sie jeweils die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
7.4 – Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten.
7.5 – Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass Sie den fälligen Kaufpreis bezahlt haben. Sie sind jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
7.6 – Sie haben uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung haben Sie uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
7.7 – Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch Ihr Mangelbeseitigungsverlangen als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten von Ihnen ersetzt verlangen.
7.8 – Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
8. Verpackungen
Mehrwegverpackungen werden dem Ihnen nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist uns innerhalb von 14 Tagen nach Warenzugang schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, sind wir berechtigt, den Wert der Verpackung zusätzlich in Rechnung zu stellen oder angemessene Leihgebühren für das Verpackungsmaterial zu verlangen.
9. Sonstige Haftung
Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen in den Ziffern 9.1 bis 9.5.
9.1 – Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der Bestimmungen dieser Ziffer 9 nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
9.2 – Auf Schadensersatz haften wir bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
9.2.1 – für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
9.2.2 – für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.3 – Die sich aus Ziffer 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4 – Die Regelungen dieser Ziffer 9 gelten für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen entsprechend.
9.5 – Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadenersatzhaftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Verjährung
10.1 – Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und/oder Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
10.2 – Unberührt von Ziffer 10.1 bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§§ 478; 445a, b BGB), sowie bei der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
10.3 – Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für Ihre vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzansprüche, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11. Rechteeinräumung
11.1 – Nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises räumen wir Ihnen an der im Vertragsgegenstand enthaltenen Software ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, auf die Nutzung des Vertragsgegenstandes beschränktes, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein. Sie sind nicht berechtigt, die Software vom Vertragsgegenstand zu trennen, zu kopieren, zu vermieten, sie öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten unentgeltlich zu überlassen.
11.2 – Sie haben das Recht, die Software einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Vertragsgegenstände zu überlassen. In diesem Fall müssen Sie die Nutzung der Software vollständig aufgeben. Die vorübergehende oder teilweise entgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob die Vertragsgegenstände in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen werden. Das Gleiche gilt bei unentgeltlicher Überlassung. Auf Anforderung werden Sie uns die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen bestätigen.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 – Wir behalten uns die Nutzungsrechte und das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf Ihre Verbindlichkeiten bei uns – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
12.2 – Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
12.3 – Sie sind berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleiben Sie auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 – Sofern Sie Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind, sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Geschäftssitz ins Ausland verlegen, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und Ihnen Düsseldorf. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben davon unberührt.
13.2 – Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
Stand: November 2021, v1.01
für Verbraucher:
1. Geltung
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) enthalten die zwischen Ihnen und uns, der CENTAURUS Systems GmbH, Mündelheimer Weg 37, 40472 Düsseldorf ausschließlich geltenden Bedingungen für alle zwischen Ihnen und uns geschlossenen Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 – Die Präsentation unserer Waren auf unserer Homepage www.centaurus-systems.de, in unseren Katalogen oder unseren sonstigen Werbeträgern stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Sie geben mit Ihrer Bestellung an uns ein bindendes Angebot ab.
2.2 – Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst mit der Abgabe einer ausdrücklichen gesonderten Annahmeerklärung durch uns zustande, die innerhalb von sieben Werktagen per Fax, E-Mail, schriftlich oder durch Zusendung der bestellten Ware erfolgt.
2.3 – Wir behalten uns das Eigentum und/oder Nutzungsrechte an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie Ihnen zur Verfügung gestellten Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Sie dürfen diese Unterlagen und Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, nutzen lassen oder vervielfältigen. Sie haben auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von Ihnen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
3. Preise und Zahlung
3.1 – Die Preise werden im Bestellformular angegeben und gelten für den jeweils aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Die Preise verstehen sich in EURO einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich anfallender Versand- und Verpackungskosten.
3.2 – Die entsprechenden Versand- und Verpackungskosten werden ebenfalls im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen. Ebenfalls vom Kunden zu tragen sind zusätzliche Kosten wie Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben, sofern diese anfallen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 – Sie können die Zahlung auf Rechnung vornehmen.
4.2 – Rechnungsbeträge sind innerhalb [10] Tagen nach Zugang der Rechnung und Lieferung bzw. Abnahme der Waren zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.3 – Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Dieses Recht besteht insbesondere bei Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland.
5. Lieferung und Lieferzeit
5.1 – Wir liefern die Ware gemäß den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen.
5.2 – Lieferungen durch uns erfolgen ab Werk. Auf Ihr Verlangen und auf Ihre Kosten versenden wir die Ware an einen anderen Bestimmungsort. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) selbst zu bestimmen. Der Versand dauert innerhalb der EU durchschnittlich 5-7 Tage.
5.3 – Haben wir mit Ihnen eine Vorkassenzahlung vereinbart, beginnt die mit Ihnen vereinbarte Lieferfrist mit Zahlungseingang bei uns.
5.4 – Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten hat, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits von Ihnen erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere (i) die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer an uns wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben oder (ii) wenn weder uns noch unserem Zulieferer ein Verschulden trifft.
6. Export
Die Lieferungen und Leistungen (Vertragserfüllung) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Sie verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung, Einfuhr benötigt werden.
7. Gewährleistung
Bei allen Produkten, die Sie bei uns bestellen können, bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte, soweit in Ziffer 8 nicht etwas anderes geregelt ist.
8. Sonstige Haftung
8.1 – Für unsere Waren bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte, sofern nachfolgend nicht etwas anderes vereinbart ist.
8.2 – Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen in den Ziffern 8.2.1 bis 8.2.2:
8.2.1 – Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
8.2.2 – Die sich aus Ziffer 8.2.1 ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.3 – Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Rechteeinräumung
9.1 – Nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises räumen wir Ihnen an der im Vertragsgegenstand enthaltenen Software ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, räumlich und inhaltlich beschränktes, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein. Sie sind nicht berechtigt, die Software vom Vertragsgegenstand zu trennen, zu kopieren, zu vermieten, sie öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten unentgeltlich zu überlassen.
9.2 – Sie haben das Recht, die Software einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Vertragsgegenstände zu überlassen. In diesem Fall müssen Sie die Nutzung der Software vollständig aufgeben. Die vorübergehende oder teilweise entgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob die Vertragsgegenstände in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen werden. Das Gleiche gilt bei unentgeltlicher Überlassung. Auf Anforderung werden Sie uns die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen bestätigen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 – Wir behalten uns die Nutzungsrechte und das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf Ihre Verbindlichkeiten bei uns – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
10.2 – Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 – Soweit Sie bei Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus Deutschland verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Düsseldorf.
11.2 – Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, wenn
11.2.1 – Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, oder
11.2.2 – Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
Für den Fall, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben.
Stand: November 2021, v1.01